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Impressum

Berufsordnung für Zahnärzte: was ins Impressum gehört

Die Fundstellen der Berufsordnungen aller 17 Zahnärztekammern, direkt bei den Kammern. Dazu die Pflichtangaben im Impressum und die häufigsten Fehler.

Darstellung eines Impressums mit Berufsbezeichnung, Kammer, Aufsichtsbehörde und Link zur Berufsordnung, dazu eine Liste der Kammern auf dem Smartphone.

Worum es geht

Warum die Berufsordnung ins Impressum einer Zahnarztpraxis gehört

Zahnärzte üben einen reglementierten Beruf aus. Deshalb verlangt Paragraf 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, das seit Mai 2024 das Telemediengesetz ersetzt, im Impressum mehr als Name und Anschrift: die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen samt Angabe, wie sie zugänglich sind.

Der letzte Punkt wird meist mit einem Link gelöst. Genau dort passieren die Fehler: Links auf veraltete PDF-Dateien, auf Seiten, die es nicht mehr gibt, oder auf Dateien, die eine andere Praxis vor Jahren auf ihrem eigenen Server abgelegt hat. Verschwindet diese Datei, zeigt der Link im eigenen Impressum ins Nichts.

Auf dieser Seite finden Sie deshalb die Fundstellen der Berufsordnungen aller 17 Zahnärztekammern in Deutschland, direkt bei den Kammern selbst. Dazu erklären wir, was im Impressum steht und was nicht, und welche Fehler wir bei Praxiswebsites immer wieder sehen.

Sie suchen die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Sachsen? Die Kammer veröffentlicht ihre Satzungen und Ordnungen auf dem gemeinsamen Portal mit der KZV Sachsen: Rechtsgrundlagen der Zahnärzte in Sachsen. Dieser Link führt immer zur aktuellen Fassung.

Fundstellen

Berufsordnungen der Zahnärztekammern im Überblick

Alle Links führen auf Seiten der Kammern selbst, nicht auf Kopien. Wo eine Kammer die Berufsordnung auf einer Übersichtsseite mit weiteren Rechtsgrundlagen anbietet, verlinken wir diese Seite, weil sie bei neuen Fassungen gepflegt wird. Stand der Prüfung: September 2026.

BundeslandKammerFundstelle
Baden-WürttembergLandeszahnärztekammer Baden-WürttembergBerufsrecht LZK Baden-Württemberg
BayernBayerische LandeszahnärztekammerRechtliche Bestimmungen der BLZK
BerlinZahnärztekammer BerlinBerufsrecht Zahnärztekammer Berlin
BrandenburgLandeszahnärztekammer BrandenburgSatzungen und Ordnungen der LZKB
BremenZahnärztekammer BremenRechtliche Grundlagen ZÄK Bremen
HamburgZahnärztekammer HamburgZahnärzte-Portal Hamburg
HessenLandeszahnärztekammer HessenRecht für Zahnärzte in Hessen
Mecklenburg-VorpommernZahnärztekammer Mecklenburg-VorpommernRechtliche Grundlagen ZÄK MV
NiedersachsenZahnärztekammer NiedersachsenBeruf und Recht bei der ZKN
Nordrhein-Westfalen (Nordrhein)Zahnärztekammer NordrheinRechtliche Grundlagen ZÄK Nordrhein
Nordrhein-Westfalen (Westfalen-Lippe)Zahnärztekammer Westfalen-LippeRechtsgrundlagen ZÄK Westfalen-Lippe
Rheinland-PfalzLandeszahnärztekammer Rheinland-PfalzBerufsrecht LZK Rheinland-Pfalz
SaarlandÄrztekammer des Saarlandes, Abteilung ZahnärzteGesetze und Berufsrecht im Saarland
SachsenLandeszahnärztekammer SachsenRechtsgrundlagen LZK Sachsen
Sachsen-AnhaltZahnärztekammer Sachsen-AnhaltOrdnungen ZÄK Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinZahnärztekammer Schleswig-HolsteinBerufsordnung ZÄK Schleswig-Holstein
ThüringenLandeszahnärztekammer ThüringenBerufsrecht LZK Thüringen
BundBundeszahnärztekammer (Musterberufsordnung)Musterberufsordnung der BZÄK

Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer ist eine Vorlage für die Kammern und gilt nicht unmittelbar. Ins Impressum gehört die Berufsordnung Ihrer Landeskammer. Kammern ändern ihre Websites gelegentlich; wenn ein Link hier nicht mehr funktioniert, sagen Sie uns gern Bescheid.

Im Impressum

Was zur Berufsordnung im Impressum stehen sollte

Die Angaben zum Berufsrecht stehen in der Regel in einem eigenen Block unter den Kontaktdaten. Entscheidend ist, dass ein Besucher erkennt, welcher Kammer Sie angehören, welche Berufsbezeichnung Sie führen und wo er die Regeln nachlesen kann, nach denen Sie arbeiten.

Die Musterformulierung rechts zeigt den Aufbau. Die Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen Sie durch die Angaben Ihrer Praxis. Ob für Ihre Rechtsform weitere Angaben dazukommen, etwa Registereintrag oder Vertretungsberechtigte bei einem MVZ, klären Sie am besten mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt.

Was sonst noch ins Impressum und in die Datenschutzerklärung einer Zahnarztwebsite gehört, zeigt der Ratgeber Datenschutz und Impressum der Praxiswebsite.

Musterformulierung

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Kammer: [Name der Landeszahnärztekammer, Anschrift]

Zuständige Aufsichtsbehörde: [Kassenzahnärztliche Vereinigung Ihres Landes, bei Vertragszahnärzten]

Berufsrechtliche Regelungen: Heilberufekammergesetz des Landes, Berufsordnung der [Kammer], Zahnheilkundegesetz, Gebührenordnung für Zahnärzte. Die Regelungen sind auf der Website der [Kammer] unter [Link zur Fundstelle] einsehbar.

Aus der Praxis

Fünf Fehler, die wir in Impressen von Zahnarztpraxen regelmäßig finden

  1. Link auf eine fremde Datei

    Das Impressum verlinkt eine PDF, die auf dem Server einer anderen Praxis liegt. Wird diese Website abgeschaltet oder verkauft, führt der Link ins Leere oder auf fremde Inhalte.

  2. Veraltete Fassung

    Die verlinkte Berufsordnung stammt von 2018, die Kammer hat seitdem geändert. Ein Link auf die Übersichtsseite der Kammer statt auf eine einzelne Datei verhindert das.

  3. Falsche Kammer

    Statt der Landeszahnärztekammer steht die Landesärztekammer im Impressum. Das klingt ähnlich, ist aber eine andere Körperschaft mit einer anderen Berufsordnung.

  4. Veraltete Rechtsgrundlage

    Das Impressum beruft sich noch auf das Telemediengesetz. Seit Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz. Inhaltlich hat sich wenig geändert, der Verweis sollte trotzdem stimmen.

  5. Berufsbezeichnung ohne Staat

    „Zahnarzt“ allein reicht nicht. Die Angabe, in welchem Staat die Berufsbezeichnung verliehen wurde, gehört dazu, auch wenn es Deutschland ist.

Nächster Schritt

Das eigene Impressum in fünf Minuten prüfen

Öffnen Sie Ihr Impressum und klicken Sie jeden Link an. Führt der Link zur Berufsordnung auf die Website Ihrer Kammer und zeigt dort eine aktuelle Fassung, ist dieser Teil in Ordnung. Führt er auf eine andere Domain, auf eine Fehlerseite oder auf eine Datei mit einer Jahreszahl, die mehrere Jahre zurückliegt, tauschen Sie ihn gegen den passenden Link aus der Tabelle oben.

Bei einer neuen Website oder einem Relaunch der Praxiswebsite fragen wir die Pflichtangaben strukturiert ab und setzen die Links auf die Kammer, die inhaltliche Richtigkeit bestätigen Sie. Welche Formulierungen auf der übrigen Website erlaubt sind, beschreibt der Ratgeber zum Werberecht auf Zahnarztwebsites.

Diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihre Praxis genau gehört, fragen Sie Ihre Kammer. Die Kammern beantworten solche Fragen in der Regel schnell und kostenlos.

Sie möchten, dass jemand Ihr Impressum durchsieht? Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website. Wir prüfen Pflichtangaben und Links und sagen Ihnen, was fehlt.

Website-Adresse schicken
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Berufsordnung

Muss die Berufsordnung im Impressum als PDF verlinkt sein?

Nein. Das Gesetz verlangt, dass Sie die berufsrechtlichen Regelungen benennen und angeben, wie sie zugänglich sind. Ein Link auf die Seite Ihrer Kammer, auf der die Berufsordnung steht, erfüllt das und hat einen Vorteil: Wenn die Kammer eine neue Fassung veröffentlicht, zeigt Ihr Link automatisch auf den aktuellen Stand.

Darf ich die Berufsordnung auf meiner eigenen Website hochladen?

Berufsordnungen sind Satzungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und nach unserem Verständnis als amtliche Werke nicht urheberrechtlich geschützt. Wir raten trotzdem davon ab, eine Kopie hochzuladen. Sie veraltet, sobald die Kammer ändert, und eine veraltete Fassung im Impressum ist genau das, was vermieden werden soll.

Welche Kammer ist für meine Praxis zuständig?

Die Kammer des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben, also in der Regel das Land des Praxissitzes. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kammern: Nordrhein und Westfalen-Lippe. Bei Praxen mit Standorten in mehreren Ländern gehört jede zuständige Kammer ins Impressum.

Reicht der Hinweis auf das Heilberufekammergesetz?

Das Kammergesetz des Landes gehört häufig mit in die Aufzählung, ersetzt aber nicht die Berufsordnung. Üblich ist eine kurze Liste: Heilberufekammergesetz des Landes, Berufsordnung der Kammer, Zahnheilkundegesetz und Gebührenordnung für Zahnärzte, jeweils mit Hinweis, wo sie zu finden sind.

Was passiert, wenn der Link zur Berufsordnung ins Leere führt?

Dann fehlt streng genommen die Angabe, wie die Regelungen zugänglich sind. Ob daraus Ärger entsteht, hängt vom Einzelfall ab. Sicher ist, dass ein toter Link unordentlich wirkt und sich mit einem Klick prüfen lässt. Wir empfehlen, die Links im Impressum einmal im Jahr durchzuklicken.

Ihr nächster Schritt

Ein Impressum, das niemand angreifen kann

Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website. Wir prüfen Pflichtangaben, Kammer-Links und Datenschutz und sagen Ihnen ehrlich, was nachgebessert werden sollte.

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